Betriebsrat und Datenschutz

Funktionen und Kompetenzen des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu vertreten. Um den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, weist das BetrVG dem Betriebsrat eine Reihe von Funktionen und Kompetenzen zu, um den Umgang mit personenbezogenen Arbeitnehmerdaten mitzugestalten und Missbrauch zu verhindern.

Mitbestimmung

Gestaltung von automatisierten Personaldatenverarbeitungen durch Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Mitentscheidung

z. B. durch Einbindung in Personalentscheidungen

Besondere Rechte bei Einführung und Betrieb von KI

Neben einer ggf. gegebenen Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung und Einsatz von KI bestehen insbesondere besondere Informationsrechte in Bezug auf KI sowie seine Zustimmungserfordernis bei Richtlinien zur personellen Auswahl unter Einsatz von KI (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung, Kündigung).

Kontroll- und Informationsrechte

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über den Einsatz technischer Systeme zur Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten zu unterrichten. Der Betriebsrat kann in diesem Zusammenhang seine Beteiligungsrechte gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG zu Kontrollzwecken, aber auch zum Zweck der Informationsbeschaffung geltend machen.

Unterlassungsansprüche

Falls eine nicht durch den Betriebsrat mitbestimmte Personaldatenverarbeitung die Rechte des Arbeitnehmers einschränkt oder verletzt, hat dieser einen Unterlassungsanspruch, der im Geltungsbereich der DS-GVO durch den Löschanspruch nach Art. 17 DS-GVO gewährt werden kann.

Zusammenarbeit Datenschutz

Datenschutz-Barrieren bei der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vermeiden

 Der Datenschutz nimmt Betriebsrat und Arbeitgeber gleichermaßen in die Pflicht. Aufgrund seiner besonderen Stellung hat der Betriebsrat seinen Umgang mit personenbezogenen (Beschäftigten-)Daten eigenverantwortlich zu organisieren (§ 79a BetrVG). Um in dem Spannungsfeld von Haftung und eigenverantwortlicher Umsetzung des Datenschutzes einen Ausgleich zu schaffen, sind sowohl der Betriebsrat als auch das Unternehmen als verantwortliche Stelle zur gegenseitigen Unterstützung bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

Eine Verletzung von Datenschutzverpflichtungen durch den Betriebsrat stellt eine grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten dar, welche einen Grund für dessen Auflösung i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG darstellen kann, wie zuletzt das Arbeitsgericht Elmshorn (ArbG) in seinem Beschluss vom 23. August 2023 (Az. 3 BV 31 e/23) festgestellt hat.

Die Umsetzung des Datenschutzes fordert den Betriebsrat deshalb zur Auseinandersetzung mit verschiedenen Fragestellungen wie z. B.:

  • Welche konkreten Anforderungen stellt der Datenschutz an die Organisation der Betriebsratsarbeit, z. B. hinsichtlich technischer und organisatorischer Maßnahmen oder Löschkonzepte?
  • Welche betrieblichen Regelungen können sinnvoll für die Arbeit im Betriebsratsbüro übernommen oder angepasst werden?

Betriebsrat und Arbeitgeber müssen sich gleichermaßen mit der Frage auseinandersetzen,

  • wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber z. B. bei Auskunftsersuchen von Beschäftigten, Datenpannen oder aufsichtsbehördlicher Anforderung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gestaltet werden kann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes gefordert sind?
Datenschutz Schulung beobachten

Betriebsrat und Datenschutz – unsere Leistungen im Überblick:

  • Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der sachgerechten Ausgestaltung einer Vereinbarung, die die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regelt.
  • Als neutraler Vermittler unterstützen wir bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
  • Wir schulen Betriebsratsmitglieder individuell zum Datenschutz
  • Wir beraten den Betriebsratsrat im Umgang mit Beschäftigtendaten

Unsere Spezialisten vermitteln Ihnen die Kernaspekte der Datenschutz-Organisation im Betriebsratsbüro durch und entwickeln mit Ihnen eine pragmatische Checkliste der erforderlichen Umsetzungsaufgaben.

Betriebsrat und Datenschutz